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Kieferorthopädie / Kieferchirurgie

Bei einigen Fehlstellungen oder Fehlbildungen kann die Zusammenarbeit mit einem Oral- oder Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen erforderlich sein. Dafür bereiten wir den Kiefer zunächst vor, z. B. mit einer Zahnspange oder -schiene. Nach dem Eingriff, wenn der Kiefer verheilt ist, erfolgt die endgültige kieferorthopädische Korrektur der Zahnstellung.

Mögliche Gründe für eine kombinierte Behandlung:

  • Verlagerte oder retinierte Zähne: Wenn Zähne schief im Kiefer angelegt sind und gar nicht oder nur teilweise herauswachsen, werden sie chirurgisch freigelegt. Anschließend integrieren wir die freigelegten Zähne mit einer festen Zahnspange in die Zahnreihe.
  • Fehlbildungen des Ober- oder Unterkiefers: Bei schwerwiegenden Fehlstellungen oder -bildungen, die nicht alleine durch das Fördern oder Hemmen des Kieferwachstums behandelt werden können, ist meist ein kieferchirurgischer Eingriff erforderlich.
  • Lippen-Kiefer-Gaumenspalten: Im Anschluss an die kiefer- und gesichtschirurgische Behandlung einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte folgt in aller Regel die kieferorthopädische Therapie der Zahnfehlstellungen.

Weitere Informationen

Haben Sie Fragen zur kombinierten kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Therapie? Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!